Palettenbehandlung

IPPC-Standard ISPM15
Für den Export in Länder außerhalb der Europäischen Union wird eine Palette benötigt, die nach dem IPPC-Standard ISPM 15 behandelt ist. Bei dieser Behandlung  wird der Holzkern für mindestens eine halbe Stunde auf 56°C erhitzt (diese Behandlung ist nicht mit einer Kammertrocknung gleichzusetzen). So werden eventuelle Schädlinge abgetötet und die Eiweißstoffe im Holz zerstört. Eine gemäß dem IPPC-Standard ISPM15 behandelte Palette ist mit einer entsprechenden Markierung zu versehen, welche auch als Nachweis für die Behandlung gültig ist.


Palettenmarkierung nach ISPM 15
Beispiel-Markierung IPPC-Standard ISPM 15

Informationen zur IPPC Behandlung
Mit dem IPPC-Standard ISPM Nr.15 für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs-und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.

Der Standard gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial wie z.B. Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Stauholz, Paletten, Kabeltrommeln und Spulenkörper.

Ausgenommen von den Anforderungen des Standards sind, auf Grund eines geringen Risikos:

Holzverpackungen, die aus komplett aus dünnem Material (weniger als 6 mm) hergestellt wurden

  • Holzverpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoffen hergestellt wurden wie Sperrholz, Pressholz,
  • OSB-Faserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Klebstoff, Hitze oder Druck oder einer Kombination daraus hergestellt wurden.
  • Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden
  • Geschenkkisten für Wein, Zigarren und andere Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das so behandelt worden ist, dass sie frei von Schadorganismen sind
  • Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle

Die in diesem Standard beschriebenen anerkannten phytosanitären Maßnahmen bestehen aus Behandlung, Fertigung und Markierung. Als anerkannte Behandlung wird z.B. die Hitzebehandlung

angesehen. Hierbei muss das Holzverpackungsmaterial entsprechend eines besonderen Zeit-Temperatur-Plans behandelt werden, bei dem eine ununterbrochene Mindesttemperatur von    56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreicht werden muss und zwar durch den gesamten Querschnitt des Holzes (einschließlich seines Kerns). Das Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein. Durch das Aufbringen der Markierung wird angezeigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.
(Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)



Kammergetrocknete Paletten

Bei kammergetrockneten Paletten wird die Holzfeuchte nach Ihren Vorgaben reduziert, um Schimmelbildung an der Palette vorzubeugen. Dieser Vorgang dauert -  je nach Holzart und Witterung - einige Tage.

Diese Trocknung wird zumeist in einer Trockenkammer vorgenommen, die nach dem Konvektionstrocknungssystem arbeitet. Das ist eine sogenannte Frischluft-Abluft-Trocknung, dabei wird die Temperatur und der Austausch zwischen Abluft und Frischluft per Computer geregelt. So wird nach und nach die Abluft und damit die  Feuchtigkeit aus der Trockenkammer gelassen. Im Gegenzug wird dann frische Luft eingelassen und wieder erhitzt. Dem Holz wird so langsam die Feuchtigkeit entzogen, bis es das vom Kunden gewünschte Niveau erreicht hat.

Wichtig ist, dass dem Holz die Feuchtigkeit nicht zu schnell entzogen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Holz reißt und damit die Statik darunter leidet. 

Kammergetrocknete Paletten müssen unbedingt vor Wiederbefeuchtung geschützt gelagert werden.


Anti-Schimmel Behandlung
Wenn man Paletten vor Bläuepilze schützen möchte, hat man die Möglichkeit, diese in ein Tauchbad zu geben. Die Flüssigkeit schützt das Holz vor Bläuepilzen und Schimmelpilzen. Selbstverständlich kann man diese Anti-Schimmel-Behandlung auch zusätzlich zu einer IPPC Behandlung oder einer Kammertrocknung vornehmen.

Bei kammergetrockneten Paletten ist das Risiko eines Schimmelbefalls wegen der geringen Restfeuchte nicht so hoch. Allerdings kann die Anti-Schimmel-Behandlung bei bestimmten Wetterlagen (z.B. hohe Luftfeuchtigkeit im Herbst) einen zusätzlicher Schutz bedeuten.

QS-Paletten GmbH
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