Übersicht der Paletten
Einwegpalette
Im Gegensatz zu einer Tauschpalette (z.B. Europalette), wird eine Einwegpalette nur für den einmaligen Gebrauch gebaut. Kosten für den Tausch von Paletten und die zeitintensive Führung von Palettenkonten entfallen beim Einsatz von Einwegpaletten.
Natürlich können Sie auch eine Einwegpaletten mehrfach nutzen.
Sie bekommen bei uns 2-Wege oder auch 4-Wege Paletten, ganz wie es die Abläufe in Ihrem Betrieb erfordern.
Bei einer 2-Wege Palette (z. B. Displaypaletten) können Sie die Palette nur von zwei Seiten mit dem Gabelstapler oder Hubwagen aufnehmen.
Bei einer 4-Wege Palette können Sie diese von allen vier Seiten unterfahren und aufnehmen.
Alle Einwegpaletten sind selbstverständlich auch gemäß IPPC-Standard ISPM15 für den Export sowie kammergetrocknet lieferbar!
Sonderpalette
Natürlich können wir auch eine individuelle Beschriftung oder Markierung aufbringen. Das kann zum Beispiel Ihr Logo oder die Artikelnummer Ihrer Palette sein. Auch eine farbliche Markierung, zum Beispiel an einem Eckklotz, ist möglich. Einzige Einschränkung: Komplett farbige Paletten können wir Ihnen leider nicht anbieten.
Um Ihnen ein qualifiziertes Angebot zu erstellen, nennen Sie uns die Anforderungen an die Palette – und wir entwickeln den passenden Ladungsträger für Ihre Produkte.
Alle Sonderpaletten sind selbstverständlich auch gemäß IPPC-Standard ISPM15 für den Export, sowie kammergetrocknet lieferbar!
Europalette
Die Europalette ist eine Tauschpalette. Diese bekommen Sie bei uns in den Maßen 1200 x 800 mm. Eine neue Europalette ist gemäß den EPAL-Vorgaben kammergetrocknet auf 22 % Holz-Restfeuchte und IPPC Standard ISPM15 behandelt. Den IPPC-Stempel finden Sie auf den Paletten.
Selbstverständlich bekommen Sie die Europalette bei uns neu und auch gebraucht.
Industriepalette
Die Industriepalette ist wie die Europalette eine genormte Mehrwegpalette. Die Industriepalette hat die Abmessungen 1200 x 1000 mm. Sie ist damit etwas breiter als die Europalette. Auch diese Palette ist nach den Vorgaben von EPAL kammergetrocknet und IPPC Standard ISPM15 behandelt.
In der Regel ist eine Industriepalette eine 4-Wege-Palette. Dass heißt, dass man die Palette von allen vier Seiten mit dem Gabelstapler oder Hubwagen aufnehmen kann. Es gibt die Industriepalette in zwei verschiedenen Lattungen:
- UK-Standard (Lattung über die kurze Seite) oder
- Asia-Format (Lattung über die lange Seite)
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch Einwegpaletten im Industriepaletten-Format. Dies ist - vor allem für den Export - die deutlich günstigere Lösung.
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Chemiepalette
Aber auch für andere Branchen sind die Chemiepaletten interessant, da diese Paletten für den Containerversand optimiert wurden. So sind die Paletten CP3, CP5, CP8 und die CP9 von ihrer Größe containeroptimiert (1140 x 1140 mm bzw. 1140 x 760 mm). Die Traglast der Chemiepaletten beträgt ca. 1000 kg (bei einer vollflächigen und gleichmäßigen Belastung).
Auch die Chemiepalette ist eine Mehrwegpalette. Allerdings gibt es für diese Paletten keine zentrale Güteüberwachung wie bei einer Europalette.
Palettendeckel und Aufsatzrahmen
Palettendeckel sind die idealen Helfer um Ihre wertvollen Produkte auf der Palette zu sichern und zu schützen. Durch die ebene Oberfläche der Palettendeckel sind die Gebinde somit auch einfacher zu stapeln und sicher zu lagern. Mit dem Palettendeckel kann man eine aus einer Palette und Aufsatzrahmen entstehenden Box „verschließen“. So sind Ihre Waren sehr gut geschützt und die Boxen können optimal gestapelt und gesichert werden.
Gitterbox
Die Außenmaße der Gitterboxen betragen 1240 x 835 mm bei einer Höhe von 970 mm. Zur Stapelung der Gitterboxen wurden an den oberen Ecken Stellwinkelaufsätze angebracht. Damit können die Gitterboxen sicher aufeinander gestellt werden. Auch kann man zum Beispiel eine Europalette nutzen, um die Gitterbox zu „schließen“. Die Europalette wird wie ein Deckel auf die Stellwinkelaufsätze gelegt.
Palettenbehandlung
Für den Export in Länder außerhalb der Europäischen Union wird eine Palette benötigt, die nach dem IPPC-Standard ISPM 15 behandelt ist. Bei dieser Behandlung wird der Holzkern für mindestens eine halbe Stunde auf 56°C erhitzt (diese Behandlung ist nicht mit einer Kammertrocknung gleichzusetzen). So werden eventuelle Schädlinge abgetötet und die Eiweißstoffe im Holz zerstört. Eine gemäß dem IPPC-Standard ISPM15 behandelte Palette ist mit einer entsprechenden Markierung zu versehen, welche auch als Nachweis für die Behandlung gültig ist.
Informationen zur IPPC Behandlung
Mit dem IPPC-Standard ISPM Nr.15 für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs-und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.
Der Standard gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial wie z.B. Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Stauholz, Paletten, Kabeltrommeln und Spulenkörper.
Ausgenommen von den Anforderungen des Standards sind, auf Grund eines geringen Risikos:
Holzverpackungen, die aus komplett aus dünnem Material (weniger als 6 mm) hergestellt wurden
- Holzverpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoffen hergestellt wurden wie Sperrholz, Pressholz,
- OSB-Faserplatten oder Furnier, die unter Nutzung von Klebstoff, Hitze oder Druck oder einer Kombination daraus hergestellt wurden.
- Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden
- Geschenkkisten für Wein, Zigarren und andere Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das so behandelt worden ist, dass sie frei von Schadorganismen sind
- Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle
Die in diesem Standard beschriebenen anerkannten phytosanitären Maßnahmen bestehen aus Behandlung, Fertigung und Markierung. Als anerkannte Behandlung wird z.B. die Hitzebehandlung
angesehen. Hierbei muss das Holzverpackungsmaterial entsprechend eines besonderen Zeit-Temperatur-Plans behandelt werden, bei dem eine ununterbrochene Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreicht werden muss und zwar durch den gesamten Querschnitt des Holzes (einschließlich seines Kerns). Das Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein. Durch das Aufbringen der Markierung wird angezeigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.
(Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)
Kammergetrocknete Paletten
Bei kammergetrockneten Paletten wird die Holzfeuchte nach Ihren Vorgaben reduziert, um Schimmelbildung an der Palette vorzubeugen. Dieser Vorgang dauert - je nach Holzart und Witterung - einige Tage.
Diese Trocknung wird zumeist in einer Trockenkammer vorgenommen, die nach dem Konvektionstrocknungssystem arbeitet. Das ist eine sogenannte Frischluft-Abluft-Trocknung, dabei wird die Temperatur und der Austausch zwischen Abluft und Frischluft per Computer geregelt. So wird nach und nach die Abluft und damit die Feuchtigkeit aus der Trockenkammer gelassen. Im Gegenzug wird dann frische Luft eingelassen und wieder erhitzt. Dem Holz wird so langsam die Feuchtigkeit entzogen, bis es das vom Kunden gewünschte Niveau erreicht hat.
Wichtig ist, dass dem Holz die Feuchtigkeit nicht zu schnell entzogen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Holz reißt und damit die Statik darunter leidet.
Kammergetrocknete Paletten müssen unbedingt vor Wiederbefeuchtung geschützt gelagert werden.
Anti-Schimmel Behandlung
Wenn man Paletten vor Bläuepilze schützen möchte, hat man die Möglichkeit, diese in ein Tauchbad zu geben. Die Flüssigkeit schützt das Holz vor Bläuepilzen und Schimmelpilzen. Selbstverständlich kann man diese Anti-Schimmel-Behandlung auch zusätzlich zu einer IPPC Behandlung oder einer Kammertrocknung vornehmen.
Bei kammergetrockneten Paletten ist das Risiko eines Schimmelbefalls wegen der geringen Restfeuchte nicht so hoch. Allerdings kann die Anti-Schimmel-Behandlung bei bestimmten Wetterlagen (z.B. hohe Luftfeuchtigkeit im Herbst) einen zusätzlicher Schutz bedeuten.